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   VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596   

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https://dejure.org/2020,79984
VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596 (https://dejure.org/2020,79984)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.09.2020 - B 8 K 19.596 (https://dejure.org/2020,79984)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. September 2020 - B 8 K 19.596 (https://dejure.org/2020,79984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UVG § 5 Abs. 1; UVG § 1 Abs. 3; SGB X § 44
    Zusammenleben der Elternteile, Unaufklärbarkeit des Sachverhalts, Materielle Beweislast, Rückforderungsverfahren, Überprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
    Im Verfahren der Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts führt eine fehlende Anhörung im Ausgangsverfahren nicht zur Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids; dies legt weder der Wortlaut des § 44 SGB X noch dessen Zweck der Richtigstellung in inhaltlicher Hinsicht nahe (BSG, U.v. 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R - juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Saarland, 06.01.2011 - 3 D 137/10

    Begriff des Zusammenlebens im Sinne des § 1 Abs. 3 UHVG (juris: UhVorschG)

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
    Entscheidend dabei kann beispielsweise sein, dass der andere Elternteil mehrmals wöchentlich in der Wohnung des alleinerziehenden Elternteils übernachtet und beide Elternteile für das Kind sorgen (vgl. OVG Saarland, U.v. 06.01.2011 - 3 D 137/10).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
    Nach § 188 Satz 2 1. Halbsatz i.V.m. Satz 1 VwGO werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Angelegenheiten der Fürsorge sowie der Jugendhilfe nicht erhoben (BVerwG, U.v. 14.10.1993 - 5 C 10/91 - juris Rn. 17; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 188 Rn. 5).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
    Eine verbleibende "Unaufklärbarkeit" von Tatsachen - nach Ausschöpfung aller geeigneten und zumutbaren Aufklärungsmöglichkeiten seitens des Gerichts - geht grundsätzlich zulasten des Beteiligten, der aus ihnen eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.2016 - 2 A 2.16 - NVwZ 2017, 232).
  • VGH Bayern, 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401

    UnterhaltsvorschussrechtErnstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.596
    Insoweit reicht einfache oder leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. BayVGH, U. v. 19.12.2008 - 12 ZB 07.2401 - juris Rn. 6; Grube, UVG, 2009, § 5 Rn. 15).
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